Zell- und Nukleinsäurebank der AMLCG-Studien

Richtlinien für die Nutzung von biologischem Material aus zentralen 
Leukämiezell-/Nukleinsäurebanken der AMLCG-Studien

Die vorliegenden Richtlinien beschreiben die Zusammensetzung des Zellbankkomitees sowie dessen Aufgaben, und definieren die Voraussetzungen, die für die Herausgabe von biologischem Material aus den zentralen Leukämiezell-/Nukleinsäurebanken erfüllt sein müssen.
Im Rahmen der von der AMLCG durchgeführten Studien werden in den Referenzlaboren für die spezielle zentrale Diagnostik Leukämiezellen, DNA, RNA und Objekträger (im folgenden als biologisches Material bezeichnet) in Zell-/Nukleinsäurebanken (im folgenden als Leukämiezellbank bezeichnet) asserviert.

1. Zellbankkomitee
Die Organisation der Leukämiezellbanken wird von dem Zellbankkomitee der AMLCG überwacht, das sich aus jeweils einem Mitglied der Referenzlabore für die spezielle zentrale Diagnostik (d.h., Labor für spezielle Leukämiediagnostik, Medizin. Univ.-Klinik III München-Großhadern; Immunologisches Zellmarker-Labor, Robert-Rössle-Klinik, Medizin. Klinik m. S. Hämatologie, Onkologie und Tumorimmunologie, Charité, Berlin; Labor Spezielle Hämatologie, Medizin. Univ.-Klinik A, Münster; Frau Dr. Lengfelder, Mannheim) und den Studienkoordinatoren zusammensetzt.
Die Mitglieder der Referenzlabore für die spezielle zentrale Diagnostik werden für jeweils 2 Jahre bestimmt und wählen aus ihrem Kreis die/den Vorsitzende(n) des Zellbankkomitees.
Das Zellbankkomitee ist verantwortlich für die Organisation der verschiedenen Leukämiezellbanken, die Dokumentation und Information der Studiengruppe über das im Rahmen der zentralen initialen Diagnostik asservierte biologische Material, die Begutachtung (zusammen mit 2 externen Gutachtern) des Antrages auf Bereitstellung von biologischem Material aus den Leukämiezellbanken (s. 3.) und die Überprüfung der jährlich zu erstellenden Berichte zu wissenschaftlichen Projekten, die mit biologischem Material aus den Leukämiezellbanken der AMLCG durchgeführt wurden.
 

 2. Zusammensetzung des Zellbankkomitees für den Zeitraum 1999-2001

 Prof. Dr. W.-D. Ludwig (Vorsitzender)

 Mitglieder der zentralen Referenzinstitutionen:
 Frau Dr. E. Lengfelder (Mannheim)
 Frau Dr. C. Schoch (München)
 Prof. Dr. W.-D. Ludwig (Berlin)
 Dr. H. Serve (Münster)

 Studienkoordinatoren:
 Prof. Dr. Th. Büchner (Münster)
 Prof. Dr. W. Hiddemann (München)
 Prof. Dr. B. Wörmann (Braunschweig)
 Prof. Dr. W. Berdel (Münster)

Externe Gutachter:
Prof. Dr. C.R. Bartram (Heidelberg)
Prof. Dr. B. Löwenberg (Rotterdam/Niederlande)

3. Herausgabe von biologischem Material aus den Leukämiezellbanken der AMLCG
WissenschaftlerInnen, die biologisches Material aus den Leukämiezellbanken der AMLCG für ihre Projekte verwenden möchten, müssen in einem 1-2seitigem Antrag (in englischer Sprache) Ziele, Hintergrund und Rationale des Forschungsvorhabens zusammenfassen.
Die Gliederung dieses Antrags orientiert sich an BMBF-Anträgen und sollte auf folgende Punkte eingehen:
I. Ziel des Vorhabens
II. Stand der Wissenschaft; bisherige Arbeiten der Antragsteller
III. Arbeitsplan
IV. ggf. Angaben zur Forschungsförderung
V. evtl. Zusammenarbeit mit anderen Forschungsgruppen (schriftliche Stellungnahme der Kooperationspartner erforderlich)
VI. im Zusammenhang mit dem Forschungsvorhaben relevante Publikationen.

Die Begutachtung des Antrags erfolgt innerhalb von 2-4 Wochen durch alle Mitglieder des Zellbankkomitees und 2 externe Gutachter, die vom Zellbankkomitee für einen Zeitraum von 2 Jahren bestimmt werden. Der Antrag wird darüber hinaus vom Vorsitzenden des Zellbankkomitees hinsichtlich einer inhaltlichen Überschneidung mit bereits initiierten Forschungsprojekten, die auf Material aus der Leukämiezellbank der AMLCG zurückgegriffen haben, überprüft. Prinzipiell soll bei speziellen Fragestellungen die Bereitstellung von biologischem Material für Forschungsprojekte mit sich überschneidender Thematik nicht erfolgen.
Falls der Antrag auf Bereitstellung von biologischem Material befürwortet wird, bedeutet dies immer eine offizielle Kooperation mit der AMLCG. WissenschaftlerInnen, die biologisches Material aus den zentralen Leukämiezellbanken der AMLCG erhalten, dürfen dieses nicht ohne Einwilligung des Zellbankkomitees an Dritte weitergeben.
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Projekte mit biologischem Material aus den Leukämiezellbanken werden anläßlich der (Frühjahrs- und/oder Herbst-) Studientreffen allen Teilnehmern der AMLCG Studien vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Darüber hinaus verpflichten sich die WissenschaftlerInnen einmal jährlich einen kurzen Bericht (maximal 2 Seiten) über die bisherigen Ergebnisse bzw. geplanten weiteren Untersuchungen des Forschungsprojektes zu verfassen und an den Vorsitzenden des Zellbankkomitees zu senden. Anhand dieses Berichtes entscheidet das Zellbankkomitee ggf. auch über eine Bereitstellung von weiterem biologischen Material aus den Leukämiezellbanken für das beantragte Projekt.

4. Publikation von wissenschaftlichen Projekten, für die biologisches Material aus den Leukämiezellbanken der AMLCG verwendet wurde
Bei einer Publikation der Ergebnisse von wissenschaftlichen Projekten, die mit biologischem Material der AMLCG erarbeitet wurden, müssen in Absprache mit dem Zellbankkomitee alle Mitglieder der AMLCG Studiengruppe, die einen wesentlichen Beitrag zur zellbiologischen Charakterisierung des Untersuchungsmaterials geleistet, sich intellektuell bei der Interpretation der Ergebnisse und Abfassung des Manuskriptes aktiv beteiligt oder klinische Daten für die Auswertung des Projektes zur Verfügung gestellt haben, als Ko-Autoren berücksichtigt werden. Falls Befunde der zellbiologischen Charakterisierung oder klinische Daten für die Publikation nicht verwendet werden bzw. ein substantieller inhaltlicher Beitrag von Mitgliedern der AMLCG-Studiengruppe nicht erfolgte, ist eine Ko-Autorenschaft nicht erforderlich. In diesem Fall muß jedoch die Unterstützung des wissenschaftlichen Projekts durch Bereitstellung von biologischem Material aus den Leukämiezellbanken der AMLCG unter �acknowledgement� erwähnt werden.
Das Zellbankkomitee wird von den Leitern der Kooperationsprojekte über alle wissenschaftliche Beiträge (Vorträge, Kurzfassungen, Publikationen), die mit zellbiologischem Material der AMLCG-Leukämiezellbanken erarbeitet wurden, informiert. Manuskripte, bei denen Mitglieder der AMLCG Studiengruppe als Ko-Autoren fungieren (Voraussetzungen s.o.), werden dem Vorsitzenden des Zellbankkomitees und allen Studienkoordinatoren vor Einreichen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
 

5. Verwendung von biologischem Material aus Leukämiezellbanken in Referenzlaboren für die spezielle zentrale Diagnostik
Biologisches Material, das von MitarbeiterInnen der Referenzlabore für die spezielle zentrale Diagnostik für wissenschaftliche Vorhaben verwendet wird, unterliegt prinzipiell ebenfalls den in den Punkten 3. und 4. festgelegten Richtlinien.
Ausgenommen von dieser Regelung ist biologisches Material, das von den Referenzlaboren für die Überprüfung von unklaren diagnostischen Befunden, zur Qualitätssicherung bzw. Validierung eingesetzter Methoden und zur Erweiterung des diagnostischen Untersuchungsprogrammes benötigt wird.

 

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