Kapitel VII

Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
(H00-H59)

Sehstörungen und Blindheit
(H53-H54)

H53.- Sehstörungen
H53.0 Amblyopia ex anopsia
Amblyopie (durch):
· Anisometropie
· Deprivation
· Strabismus
H53.1 Subjektive Sehstörungen
Asthenopie
Farbringe um Lichtquellen
Flimmerskotom
Metamorphopsie
Photophobie
Plötzlicher Sehverlust
Tagblindheit
Exkl.: Optische Halluzinationen ( R44.1 )
H53.2 Diplopie
Doppeltsehen
H53.3 Sonstige Störungen des binokularen Sehens
Anomale Netzhautkorrespondenz
Fusion mit herabgesetztem Stereosehen
Simultansehen ohne Fusion
Suppression des binokularen Sehens
H53.4 Gesichtsfelddefekte
Hemianopsie (heteronym) (homonym)
Konzentrische Einengung des Gesichtsfeldes
Quadrantenanopsie
Skotom:
· Bjerrum-
· bogenförmig
· ringförmig
· zentral
Vergrößerter blinder Fleck
H53.5 Farbsinnstörungen
Achromatopsie
Deuteranomalie
Deuteranopie
Erworbene Farbsinnstörung
Farbenblindheit
Protanomalie
Protanopie
Tritanomalie
Tritanopie
Exkl.: Tagblindheit ( H53.1 )
H53.6 Nachtblindheit
Exkl.: Durch Vitamin-A-Mangel ( E50.5 )
H53.8 Sonstige Sehstörungen
H53.9 Sehstörung, nicht näher bezeichnet

H54.- Blindheit und Sehschwäche
Hinw.: Stufen der Sehbeeinträchtigung siehe Tabelle am Ende der Gruppe (H53-H54)
Exkl.: Amaurosis fugax ( G45.3 )
H54.0 Blindheit beider Augen
Stufen 3, 4 und 5 der Sehbeeinträchtigung beider Augen.
H54.1 Blindheit eines Auges, Sehschwäche des anderen Auges
Stufen 3, 4 und 5 der Sehbeeinträchtigung eines Auges, Stufen 1 oder 2 der Sehbeeinträchtigung des anderen Auges.
H54.2 Sehschwäche beider Augen
Stufen 1 oder 2 der Sehbeeinträchtigung beider Augen.
H54.3 Nicht näher bestimmter Visusverlust beider Augen
Stufe 9 der Sehbeeinträchtigung beider Augen.
H54.4 Blindheit eines Auges
Stufen 3, 4 und 5 der Sehbeeinträchtigung eines Auges [normaler Visus des anderen Auges].
H54.5 Sehschwäche eines Auges
Stufen 1 oder 2 der Sehbeeinträchtigung eines Auges [normaler Visus des anderen Auges].
H54.6 Nicht näher bestimmter Visusverlust eines Auges
Stufe 9 der Sehbeeinträchtigung eines Auges [normaler Visus des anderen Auges].
H54.7 Nicht näher bezeichneter Visusverlust
Stufe 9 der Sehbeeinträchtigung o.n.A.
Hinw.: Die nachstehende Tabelle enthält eine Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung, wie sie von der WHO-Studiengruppe zur Verhütung der Blindheit auf ihrer Tagung vom 6.-10. November 1972 in Genf empfohlen wurde.


[Fußnote: WHO Technical Report Series No. 518, 1973]
Der Begriff "Sehschwäche" in der Kategorie H54 schließt die Stufen 1 und 2 der folgenden Tabelle ein, der Begriff "Blindheit" die Stufen 3, 4 und 5 und die Bezeichnung "Nicht näher bestimmter Visusverlust" die Stufe 9.

Wenn die Größe des Gesichtsfeldes mitberücksichtigt wird, sollten Patienten, deren Gesichtsfeld bei zentraler Fixation nicht größer als 10 Grad, aber größer als 5 Grad ist, in die Stufe 3 eingeordnet werden; Patienten, deren Gesichtsfeld bei zentraler Fixation nicht größer als 5 Grad ist, sollten in die Stufe 4 eingeordnet werden, auch wenn die zentrale Sehschärfe nicht herabgesetzt ist.


Generiert am 08.11.2000 M.S. © Copyright WHO/DIMDI 1994/2000